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Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, kurz als Acheck bekannt, gilt prinzipiell für alle elektrischen Geräte, die mittels Stecker mit dem Stromnetz verbunden werden.

Eine in regelmäßigen Intervallen durchgeführte Überprüfung ist für jedes Unternehmen und jede Behörde nach BetrSichV und der DGUV Vorschrift 3 verpflichtend. Das Ziel ist, nur sichere Geräte zu betreiben, welche keine Gefährdung für ihre Nutzer darstellen können. Durch die zertifizierte Überprüfung können Unfälle mit elektrischen Geräten und teure, langwierige Schadensersatzforderungen vermieden werden.

Es gilt, nicht zu vergessen: Elektrischer Strom kann auch in der heutigen Zeit eine tödliche Gefahr darstellen.

Das Bild zeigt die Rückseite eines elektronischen Geräts mit Netzschalter, Lüftungsgitter und einer Prüfplakette zur Sicherheitskennzeichnung.
Das Bild zeigt einen Aktenvernichter mit Bedienfeld, Etikett und Prüfplakette, aufgestellt in einem Büro.



Leistungen

Der Acheck wird bei den Kunden vor Ort durchgeführt. Mit professionellen Messgeräten werden sämtliche Elektrogeräte überprüft und bei Unbedenklichkeit mit dem Acheck-Prüfzeichen versehen.

Zu überprüfen sind alle Elektrogeräte, die mittels Stecker an das Stromnetz angeschlossen werden und während des Betriebs ortsveränderlich sind:

  • Handgeführte Elektrowerkzeuge
  • Bürogeräte, z.B. Drucker, Scanner, Kopierer
  • Computer, Monitore, Notebooks
  • Verlängerungsleitungen
  • Netzteile
  • Schreibtischlampen
  • Haushaltsgeräte (z. B. Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Toaster…)
  • Unterhaltungselektronik

Nicht nach der Acheck-Richtlinie überprüft werden beispielsweise akkubetriebene Geräte, ortsgebundene Geräte oder mit Starkstrom betriebene Gerätschaften.

 

Qualität

Die Prüfung nach BetrSichV und der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) wird von speziell zertifiziertem Fachpersonal mit professionellen Messgeräten durchgeführt.

Joachim Käszmann

Talstraße 90
89518 Heidenheim

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